Finanzierung der Psychotherapie

In Deutschland übernehmen die privaten Krankenkassen und die Beihilfe nur die Kosten für folgende drei psychotherapeutische Verfahren, die unter dem Begriff Richtlinienpsychotherapie geregelt sind, und deren spezifische Behandlungsmethoden in ihrer Wirksamkeit für Einzelpsychotherapie belegt sind:

 

  1. Psychoanalytische Psychotherapie
  2. Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TP)
  3. Verhaltenstherapie (VT)

Die Einzelpsychotherapie in unserer Praxis fällt unter die Kategorie 2 (TP) und wird somit nach Antragstellung von den privaten Krankenkassen/Beihilfe übernommen.

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© Psychologische Psychotherapeutin Susanne Grupe Tabara