In Deutschland übernehmen die privaten Krankenkassen und die Beihilfe nur die Kosten für folgende drei psychotherapeutische Verfahren, die unter dem Begriff Richtlinienpsychotherapie geregelt sind, und deren spezifische Behandlungsmethoden in ihrer Wirksamkeit für Einzelpsychotherapie belegt sind:
Die Einzelpsychotherapie in unserer Praxis fällt unter die Kategorie 2 (TP) und wird somit nach Antragstellung von den privaten Krankenkassen/Beihilfe übernommen.